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Redaktionelle Charta

Fertilemag ist ein Raum für Diskussionen und Austausch, der sich der Fruchtbarkeit und dem Kinderwunsch widmet. 

Es ist über eine Website verfügbarwww.fertilemag.comund ein digitales Magazin. 

 

 

Redaktionelle Ziele

Fertilemag ist für Menschen gedacht, die ein Kind durch natürliche Empfängnis oder einen Kurs der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (PMA) haben möchten - über IAC, IAD, In-vitro-Fertilisation, Gametenspende, Eizellspende, Samenspende, Embryoempfang, in Frankreich und Ausland. 

 

Die Nachricht ? Jede Familie ist einzigartig in ihrer Geschichte. Wie alle anderen ist auch deines Schritt für Schritt geschrieben. Auf Fertilemag finden Sie Ratschläge, Inspiration, Berichte, Veranstaltungen und einen Ort zum Teilen, um das glücklichste Ergebnis zu erzielen.

 

 

Redaktionslinie von Fertilemag

 

Hier wird es also um #Elternschaft gehen, um #Familien, um die #Kinder, die sie ausmachen, um die #Eltern, die auf sie hoffen.

Es geht um #Fertilität, #PMA, Spenden, Konservierung und Selbsterhaltung von Gameten (Sperma, Oozyte), das Gesetz, das Gesetz, ihre Anpassungen und Entwicklungen, Orte der Pflege, Eingriffe und Fachleute, die hier und anderswo derzeit tätig sind die gewünschte Elternschaft möglich.

 

Fertilemag ist ein Raum für Austausch und Kontakt, für Meinungs- und Ausdrucksfreiheit aller Formen der Elternschaft.

 

Fertilemag wird all diese Themen in Form von Artikeln, Porträts, Interviews, Berichten, Testimonials aufgreifen.

 

 

 

Bedingungen der Wiederverwendung, Vervielfältigung von Inhalten

 

Jegliche Vervielfältigung, Wiederverwendung und/oder Weitergabe von Informationen und Artikeln, Produkten und Verwertung und Veröffentlichung auf Fertilemag unterliegt der vorherigen Zustimmung der Publikationsmanager.

 

Urheberrechtsverletzungen werden rechtlich geahndet.

Die Verstöße

  • Die Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Verletzung des Auskunftsrechts oder der Vaterschaft des Urhebers, Verletzung des Rechts auf Achtung des Werks);

  • Verletzung seiner wirtschaftlichen Rechte (Vervielfältigung und/oder Darstellung des gesamten oder eines Teils des Werks ohne Genehmigung des Urhebers).

Im Streitfall kann das Opfer den Zivilrichter mittels Vorladung vor das Tribunal de Grande Instance rufen, um unter anderem Folgendes zu erreichen:  

  • die Zuweisung von Schadensersatz an den Urheber als Ersatz für den erlittenen Schaden

  • Einstellung der Verwertung des verletzenden Werks

Das Opfer kann den Strafrichter auch anrufen, indem es bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.

Diese Straftaten werden strafrechtlich geahndet (Artikel L. 335-2 CPI: 3 Jahre Freiheitsstrafe, Geldstrafe von 300.000 Euro und gegebenenfalls Beschlagnahme der Einnahmen aus der Straftat oder der verletzenden Gegenstände).

Neue Verwendungen: spezifische Sanktionen 

Es gibt auch spezifische Sanktionen: Bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen reichen die verhängten Strafen von 3.750 Euro bis 30.000 Euro an Geldstrafen und bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe (Artikel L. 335-3-1 und L.335-3 -2 VPI). 

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